DienstleistungElektrofischen

Unter Anwendung von elektrischem Strom darf nur nach Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden. Hierbei werden Fische kurzzeitig betäubt.

Weitere Informationen:

Die Erlaubnis zum Elektrofischen darf nur erteilt werden:
  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
  • zur Gewässerbewirtschaftung
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken
  • Häufige Fragen zum Wolf

    Wolf

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

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    Miltenberger Bürgerdienst

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