Elektrofischen
Unter Anwendung von elektrischem Strom darf nur nach Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde gefischt werden. Hierbei werden Fische kurzzeitig betäubt.
Weitere Informationen:
Die Erlaubnis zum Elektrofischen darf nur erteilt werden:
- zur Förderung der Hege und der Fischzucht
- bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
- zur Gewässerbewirtschaftung
- zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken
Informationen des BayernPortals: